tearoom e.v.

(1) Der tearoom e.V. verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist es, lokale Kulturarbeit zu unterstützen, junge Künstler zu unterstützen, Netzwerke zu entwickeln, neue Formate für die öffentliche Darstellung von Kunst zu erproben und finanzielle Mittel zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen und mit den so gewonnen Mitteln besonders auch hilfsbedürftige Personen im Sinne der Abgabenordnung zu unterstützen.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Initiieren, Kommunizieren und Durchführen von MICROkulturveranstaltungen.

Zurzeit sind keine Veranstaltungen vorhanden.
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